Seit Mitte der 1980iger Jahre auf dem Markt, hat es heute einen Marktanteil von fast hundert Prozent.
Bis zur Reform des Personenstandsgesetzes im Jahr 2009 beschränkte sich das Verfahren auf die Unterstützung der Standesämter bei der Vorbereitung und Durchführung der Beurkundungen, die ausnahmslos auf Papier vorgenommen wurden, sowie auf begleitende Prozesse wie Verwaltungsaufgaben, die Führung elektronischer Namenverzeichnisse oder, in Ablösung der Zählkarten, die elektronischen Mitteilungen an die Statistischen Landesämter.
Mit der Einführung elektronischer Personenstandsregister hat das Fachverfahren zusätzlich die Aufgabe übernommen, diesen Registern die Daten zu liefern und deren Datenbestände weiter zu bearbeiten.
AutiSta kommuniziert mit dem jeweils angeschlossenen Registerverfahren ausschließlich über eine Schnittstelle, die eine direkte Änderung der im Personenstandsregister gespeicherten Daten ausschließt.
Das Fachverfahren ist nun ebenfalls zuständig für die Übermittlung der elek-tronischen XPersonenstandsnachrichten, die ab 2014 die schriftlichen Mitteilungen der Standesämter weitgehend ablösen sollen.
Darüber hinaus unterstützt AutiSta die Standesämter auch bei Aufgaben, die nur durch Vorschriften einzelner Länder geregelt sind, zum Beispiel die Beurkundung von Kirchenaustritten.